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Die Entscheide über weitere Probe- und Konzerttägigkeit liegen bei den jeweiligen Vereinen selber, Verbände können nur Hinweise und Ratschläge geben.

Die behördlichen Anordnungen sind absolut verpflichtend! Auch nur bei behördlichen Anordnungen können allfällige Vergütungen eingefordert werden.

Die neuen Vorgaben seit 18.10.20 des Bundes sind klar, jene des Kantons in Ausarbeitung. Eine vom Bund genannte neue Studie zu den Aerosolen ist an die Taskforce des Bundes übergeben worden. Auch da sind aktuelle Erkenntnisse erst zu erwarten.

Die Konsequenzen für unsere Vereine sind nicht explizit genannt worden. Die Covid-Gruppe SBV wird die Klärungen unvermittelt vornehmen und hat versprochen, im Verlaufe dieser Woche in einer neuen Coronanews-Mitteilung zu den spezifischen Fragestellungen der Blasmusikvereine zu informieren.

Selbstverständlich werden wir Ihnen all diese Informationen umgehend zukommen lassen. Informieren Sie sich auch auf unserer Website www.zhbv.ch/aktuell

In der Zwischenzeit halten Sie sich unbedingt an die nach wie vor geltenden Schutzmassnahmen und Empfehlungen, wie:

  • grösstmögliche Räumlichkeiten suchen, damit der 1,5m-Abstand überall und immer eingehalten werden kann, auch im persönlichen Kontakt
  • Hygienemassnahmen einhalten, desinfizieren des Materials und der benutzten Infrastruktur
  • aufstellen, abräumen, bewegen im Raum überall nur mit Maske
  • lüften der Probelokale in Abständen
  • Nachverfolgbarkeit, fixe Platzierungen
  • auf Umtrunk und persönliche Feiern nach der Probe verzichten

Vieles ist blasmusikalisch spezifisch noch nicht eindeutig definiert. Sollten Sie unsicher sein, so warten Sie die Informationen unseres Dachverbandes und jene des Kantons ab.

Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüssen
Ihr Zürcher Blasmusikverband

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