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Im Zusammenhang mit den jüngsten Lockerungsschritte kommt verständlicherweise immer wieder die Frage auf, ob auch bei 5 oder weniger Personen die neuen Abstände gelten oder ob bis 5 Personen weiterhin die alte Regelung (4 m2 pro Person) gilt. Der Schweizer Blasmusikverband klärt auf.

Dürfen 5 Personen weiterhin mit privilegierten Abständen proben? Oder braucht es ohne technische Vorkehrungen von 1  bis 15 Personen in jedem Fall 25 Quadratmeter pro Person? Eine einlässliche rechtliche Analyse der Covid-19-Verordnung hat ergeben, dass es verschiedene Auslegungsergebnisse gibt und wir die zu Gunsten der Blasmusik bessere Variante anwenden und mit gutem Gewissen empfehlen können. Will heissen, dass Ensembles mit bis 5 Personen weiterhin die privilegierten Abstände anwenden können.
Ab 6 bis zu den maximal zugelassenen 15 Personen sind jedoch die von der Verordnung verlangten 25 Quadratmeter pro Person einzuhalten. Wir setzen alles daran, dass diese unsinnige Vorgabe auf ein evidenzbasierendes Mass von 4 Quadratmeter herabgestuft wird. Blasmusik ist (mit entsprechendem Schutzkonzept!) kein Risiko. Blasmusik tut gut.

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