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Im September 2020 wurde das Covid-19-Gesetz vom Parlament verabschiedet. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Am 13. Juni 2021 wurde es mit grosser Mehrheit von Volk und Ständen angenommen. Das Parlament hat in der Folge das Gesetz mehrmals angepasst, wobei gegen die Änderungen von März 2021 erneut das Referendum ergriffen wurde. Über diese Änderung wird nun am 28. November 2021 abgestimmt.

Das Referendum richtet sich in erster Linie gegen das Covid-Zertifikat. Aber es betrifft insbesondere auch wichtige Verbesserungen bei den Unterstützungsmassnahmen zum Kulturbereich. Diese sind:

  • Freischaffende Künstlerinnen und Künstler (weder selbstständig noch fest angestellt) können neu ebenfalls Ausfallentschädigungen beantragen (vorher nur für Selbstständigerwerbende möglich);
  • Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, die wegen Corona nicht stattfinden konnten oder können;
  • Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, um Kündigungen zu verhindern und Arbeitsplätze zu erhalten.

Mit diesen wichtigen Anpassungen stellt das Covid-19-Gesetz eine optimale Grundlage dar, um zu helfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu lindern und die kulturelle Vielfalt in der Schweiz zu erhalten.

Um die Finanzhilfe für die Kultur und die Kulturschaffenden nicht in Gefahr zu bringen, empfiehlt der Schweizer Blasmusikverband deshalb am 28. November 2021 ein JA zu den Anpassungen des Covid-19- Gesetzes einzulegen. Auch der Schweizer Musikrat empfiehlt ein JA.

Weitere Informationen finden Sie im Argumentarium vom Schweizer Musikrat sowie im Fakten-Check von Suisseculture.

 

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