Der Bundesrat hat heute neue Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung beschlossen. Die Verbandsleitung des Schweizer Blasmusikverbandes hat sich beim Bund nach Vorgaben erkundigt und sich mit verschiedenen Verbänden und Vereinen über die Situation ausgetauscht.
Der Empfehlung des Schweizerischen Blasmusikverband folgend, empfiehlt auch der Zürcher Blasmusikverband allen Musikvereinen, auf Musikproben und Konzertauftritte jeglicher Art per sofort und bis auf Weiteres zu verzichten, um die Verantwortung gegenüber den Musikantinnen und Musikanten und Konzertbesuchern wahrzunehmen!
Dazu bitten wir die entsprechenden Vorgaben des Bundes, der Kantone und Gemeinden zu beachten und zu berücksichtigen.
Der Bundesrat und das BAG haben im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus Weisungen für Veranstaltungen erlassen, welche sich natürlich auf Konzerte, Unterhaltungen, Verbandsanlässe, etc. auswirken. Der Zürcher Blasmusikverband empfiehlt allen Mitgliedsvereinen des ZBVs, sich an die Weisungen der Behörden ausnahmslos zu halten. Es ist in unser aller Interesse, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und aktiv mitzuwirken.
Nachfolgend geben wir mit Stand 12. März 2020 folgende Informationen des Kantons gerne weiter:
Im Kanton Zürich sind sämtliche öffentliche oder private Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, aktuell und bis auf Weiteres verboten. Damit setzt der Regierungsrat die Massnahmen des Bundesrates um, mit denen die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.
Für Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen sind nach wie vor keine Bewilligungen nötig. Um das Übertragungsrisiko weiter zu verringern, sind jedoch folgende Empfehlungen der Gesundheitsdirektion zu beachten:
Im Sinne von Beurteilungshilfen sind namentlich die nachfolgenden Kriterien zusätzlich massgebend:
Schulen und Unterricht sind nicht mit Veranstaltungen gleichzusetzen. Für Schulveranstaltungen ausserhalb des Unterrichts gelten die Verhaltens- und Hygieneregeln unter «Schützen Sie sich und andere».
Eine öffentliche oder private Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes, in einem definiertem Raum oder Perimeter stattfindendes und geplantes Ereignis, an dem mehrere Personen teilnehmen. Dieses Ereignis hat in aller Regel einen definierten Zweck und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung. Die Organisation des Ereignisses liegt in der Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution.