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Spätestens seit schweizweit alle Veranstaltungen, so auch Konzerte und sogar Proben, verboten sind, gibt es etliche Dirigenten oder Musiklehrer, die keinen Lohn mehr bekommen. Auch die Vereine hatten mit dem Verbot der Veranstaltungen finanzielle Aufwendungen, auf denen sie nun sitzen bleiben. Nachfolgend finden Sie Infos, wie Sie in diesen Fällen Entschädigungen erhalten.

Finanzieller Schaden bei den Vereinen

Um eine bleibende Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt der Schweiz zu erhalten, hat der Bund gestützt auf den Kulturartikel der Bundesverfassung (Art. 69 Abs. 2 BV) für ergänzende Massnahmen im Kulturbereich namhafte finanzielle Mittel bereit gestellt.

Der Schweizer Blasmusikverband richtet im Auftrag des Bundes Finanzhilfen an Kulturvereine im Bereich Instrumentalmusik für den mit der Absage oder Verschiebung oder reduzierten Durchführung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden aus.

Dieser finanzielle Schaden (inkl. ein allfälliger Überschuss aus Einnahmen aus Kollekten oder Eintritten), kann ab sofort geltend gemacht werden. Weitere Infos gibt es hier.

Erwerbsausfälle bei Dirigentinnen und Dirigenten

Zu diesem Problembereich hat der Schweizerische Blasmusikverband Abklärungen getätigt und für alle Vereine eine Übersicht zusammengestellt: Link zum PDF

Bezüglich Anmeldung Kurzarbeit für den Dirigenten im Kanton Zürich finden Sie hier das Anmeldeformular für Kurzarbeit (bereits mit einem Beispiel für einen Musikverein ausgefüllt) und hier alle weiteren Infos zur Einreichung des Formulars.

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