Mit Spannung war der Bundesratsentscheid vom 27. Mai betreffend dem dritten Lockerungsschritt erwartet worden. Mit diesem Entscheid wurde das Verbot der Vereinsaktivitäten wieder aufgehoben. Proben und Konzerte mit einer Personenzahl von bis zu 300 Teilnehmenden sind ab 8. Juni wieder möglich, allerdings nur mit einem entsprechenden Schutzkonzept.
Der Schweizerische Blasmusikverband hat in der jüngsten Ausgabe seines Coronavirus-Newsletters das Schutzkonzept für Blasmusikvereine vorgestellt, welches verbindlich ist für alle Vereine, die wieder mit Proben beginnen möchten. Auch wenn es für einige Vereine eine organisatorische und logistische Herausforderung sein wird, die entsprechenden Distanzregeln in ihren Probelokalen umzusetzen, appelliert der Zürcher Blasmusikverband an die Vernunft und Eigenverantwortung der Vereine, diese Vorgaben strikt umzusetzen und damit die Sicherheit aller Mitglieder zu gewährleisten.
Bei einer Unterschreitung der Abstandsregel muss zwingend die Rückverfolgbarkeit der Ansteckungskette gewährleistet sein und im Falle eines positiven Tests ist die Gefahr sehr gross, dass der gesamte Verein für 10 Tage in Quarantäne muss. Abgeltungen für Kurzarbeit stehen während dieser Zeit nach aktuellen Angaben nicht zur Verfügung. Deshalb gilt: Hygiene- und Distanzvorschriften unbedingt umsetzen!
Hier die Links zu den SBV-Dokumenten:
Ergänzung vom 8.6.: Nun stehen hier auch die detaillierten Schutzkonzepte zur Verfügung. Diese sind allerdings sehr ausführlich.
Als Hilfestellung zur Erstellung eures eigenen Schutzkonzeptes hier noch einige Tipps (als nicht abschliessende Ideensammlung zu verstehen):
Abstandregel:
Desinfektionsmittel:
Instrumente:
Ablauf der Probe: