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Mit Spannung war der Bundesratsentscheid vom 27. Mai betreffend dem dritten Lockerungsschritt erwartet worden. Mit diesem Entscheid wurde das Verbot der Vereinsaktivitäten wieder aufgehoben. Proben und Konzerte mit einer Personenzahl von bis zu 300 Teilnehmenden sind ab 8. Juni wieder möglich, allerdings nur mit einem entsprechenden Schutzkonzept.

Der Schweizerische Blasmusikverband hat in der jüngsten Ausgabe seines Coronavirus-Newsletters das Schutzkonzept für Blasmusikvereine vorgestellt, welches verbindlich ist für alle Vereine, die wieder mit Proben beginnen möchten. Auch wenn es für einige Vereine eine organisatorische und logistische Herausforderung sein wird, die entsprechenden Distanzregeln in ihren Probelokalen umzusetzen, appelliert der Zürcher Blasmusikverband an die Vernunft und Eigenverantwortung der Vereine, diese Vorgaben strikt umzusetzen und damit die Sicherheit aller Mitglieder zu gewährleisten.

Bei einer Unterschreitung der Abstandsregel muss zwingend die Rückverfolgbarkeit der Ansteckungskette gewährleistet sein und im Falle eines positiven Tests ist die Gefahr sehr gross, dass der gesamte Verein für 10 Tage in Quarantäne muss. Abgeltungen für Kurzarbeit stehen während dieser Zeit nach aktuellen Angaben nicht zur Verfügung. Deshalb gilt: Hygiene- und Distanzvorschriften unbedingt umsetzen!

Hier die Links zu den SBV-Dokumenten:

Ergänzung vom 8.6.: Nun stehen hier auch die detaillierten Schutzkonzepte zur Verfügung. Diese sind allerdings sehr ausführlich.

Als Hilfestellung zur Erstellung eures eigenen Schutzkonzeptes hier noch einige Tipps (als nicht abschliessende Ideensammlung zu verstehen):

Abstandregel:

  • Bodenmarkierungen anbringen, die die Einhaltung der Abstände sicherstellen
  • Fixer Sitzplan, der beim Eingang aufgehängt wird und gemäss dem die Stühle mit Namensschildern versehen werden. So kann unnötige Bewegung im Raum vermieden werden.
  • Die Mitglieder werden angewiesen, den Abstand von 2 Meter konsequent einzuhalten, Stühle nicht zu verstellen (Bodenmarkierung wurde erstellt) und sich im Probelokal möglichst auf ihrem Sitzplatz aufzuhalten.

Desinfektionsmittel:

  • Desinfektionsstationen beim Instrumententepot und beim Eingang zum Probelokal. Mitglieder anweisen, diese auch zu benützen.
  • Weitere Desinfektionsstationen beim Schlagwerk (weil hier typischerweise die Instrumente gewechselt werden müssen)
  • Die Schlagzeuger anweisen, möglichst nur eigenes/persönliches Schlägelmaterial zu benutzen und dieses nicht mit anderen zu teilen. Falls dies nicht möglich sein sollte, sind Hände und Schlägel bei jedem Spielerwechsel zu desinfizieren.
  • Handperkussionsinstrumente sind vor jedem Spielerwechsel zu desinfizieren. Auch sind die Hände regelmässig zu desinfizieren.

Instrumente:

  • Instrumentenkoffer entweder direkt neben dem Stuhl oder in einem separates Depot (mit genügend Platz und Abständen) platzieren
  • Für das Ablassen von Kondenswasser können den Bläsern alte Zeitungen zur Verfügung gestellt werden. Dieses darf ausschliesslich auf diese Zeitungen entleert werden. Nach jeder Probe entsorgt jedes Mitglied selber seine Zeitung in einen bereitgestellten, geschlossenen Abfalleimer. Der Abfallsack wird nach jeder Probe entsorgt.

Ablauf der Probe:

  • Um unnötige Bewegung im Raum zu vermeiden kann ohne Pause durchgeprobt werden (dafür evtl. früher aufhören)

 

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