Die Corona-Finanzhilfe geht weiter. Da für dieses Jahr (2020) noch Finanzmittel zur Verfügung stehen, die aber Ende Jahr verfallen, empfiehlt der Schweizer Blasmusikverband dringend, für die im Zeitraum vom 26. September bis 31. Dezember 2020 abgesagten, verschobenen oder reduziert durchgeführten Veranstaltungen bis spätestens am 31. Dezember 2020 ein Gesuch einzureichen.
So können die fürs Jahr 2020 noch zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden, und die für das nächste Jahr vorgesehenen 10 Millionen Franken stehen uneingeschränkt für die Veranstaltungen im Jahr 2021 zur Verfügung.
Es besteht das Risiko, dass die 10 Millionen Franken fürs nächste Jahr nicht reichen und Vereine leer ausgehen. Eine Aufstockung des Betrages wird nämlich nicht möglich sein, da das Parlament diesen Betrag ins Covid-19- Gesetz geschrieben hat und er damit für alle Instanzen verbindlich ist.
Es können auch Vereine ein Gesuch stellen, die in diesem Jahr bereits den Maximalbetrag von 10000 Franken erhalten haben, denn mit der neuen gesetzlichen Grundlage sind die bereits ausbezahlten Beträge nicht mehr relevant. Und es kann auch im nächsten Jahr nochmals ein Gesuch gestellt werden, denn per Anfang Jahr werden «die Zeiger erneut auf null gestellt».
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