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Noch bis am 31. Juli 2022 24:00 ist es möglich, Gesuche für eine Ausfallentschädigung einzureichen.

Die betreffenden Veranstaltungen müssen bis am 30. Juni 2022 verbindlich geplant gewesen und abgesagt, verschoben oder reduziert durchgeführt worden sein. Für Veranstaltungen, die nach dem 17. Februar 2022 stattgefunden haben, gilt das Erfordernis der Kausalität mit behördlichen Massnahmen nicht mehr. Das heisst, wenn in der Zeit vom 17. Februar 2022 bis am 30. Juni 2022 ein Konzert mit weniger Publikum als vor der Pandemie stattgefunden hat, können die Einnahmenausfälle geltend gemacht werden; die Ausfälle müssen keinen Bezug zur Pandemie haben. Es können auch Ausfälle von Veranstaltungen gemeldet werden, die im zulässigen Schadenszeitraum (26.09.2020 – 30.06.2022) wegen der Ausschöpfung des pro Jahr zur Verfügung stehenden Maximalbetrages nicht vollumfänglich ersetzt wurden. Für Veranstaltungen vor dem 17. Februar 2022 gilt jedoch das Erfordernis der Kausalität mit behördlichen Massnahmen.

Wichtig ist, dass die Gesuche fristgerecht abgeschickt werden. Sowohl bei eMails als auch bei Postsendungen gilt das Datum des Versands. Wegen möglichen technischen Fehlern empfiehlt es sich, eMails einen Tag vor dem Einreicheschluss abzusenden und kurz nachzufragen, ob das Gesuch angekommen ist. Bei verspäteter Einreichung können keine Ausnahmen gemacht werden.

Weitere Infos zum Einreichen des Gesuches findet ihr hier.

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