Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen für die Organisation und Durchführung eines Regionalmusiktags oder Musikantentreffens zusammengestellt. Bei Bedarf wird auch auf weiterführende Quellen verwiesen.
Die Zürcher Kantonalbank ist seit vielen Jahren verlässlicher Hauptpartner des ZBV und sichert seine Existenz. Das Sponsoring der ZKB unterstützt nicht nur den Verband, sondern mit einem weiteren namhaften Betrag auch dessen Mitgliedsvereine mit Beiträgen an «Regionalmusiktage», «Musikantentreffen mit Veteranenernennung» und das «Kantonalmusikfest». Die Berücksichtigung der Sponsoringvereinbarungen mit der ZKB ist darum bezüglich dieser Anlässe für alle Vereine des ZBV verbindlich!
Für die Durchführung von Regionalmusiktagen existieren in der Regel Festreglemente der jeweiligen Regionalverbände, die berücksichtig werden müssen. Einige Regionalverbände stellen die nötigen Unterlagen direkt auf deren Webseite zur Verfügung (namentlich BZW, MVAL und MVZU). Die Kontaktdaten der übrigen Regionalverbände finden Sie hier. Falls in Ihrem Regionalverband kein Festreglement existiert, kommt das allgemeine Festreglement für regionale Musiktage des ZBV zur Anwendung.
Wie oben beschrieben, werden Regionalmusiktage finanziell von der ZKB unterstützt. Für die Verteilung der Beträge ist der ZBV zuständig, entsprechende Anträge müssen im Festjahr schriftlich beim Präsidium des ZBV eingereicht werden. Die Beurteilung und entsprechende Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung des ZBV-Vorstandes anlässlich seiner ordentlichen Sitzungen und nach einem internen Verteilschlüssel.
Wie bei jedem Sponsoring ist auch diese Unterstützung mit Verpflichtungen verbunden. U.a. bestehen seitens ZKB bestimmte Kommunikationsrechte, das Recht auf den Einsatz von Leih- und Verbrauchsmaterial (Bestellung via ZBV mit dem entsprechenden Formular), ein Werberecht vor Ort, Recht auf Branchenexklusivität, etc.. Die genauen Regelungen sind in einem Pflichtenheft festgehalten und sind zwingend einzuhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte je nach Themenbereich direkt an die unten bei "Kontakt" aufgeführten Personen.
Die Inanspruchnahme des ZKB-Sponsoring und die Erfüllung der entsprechenden Pflichten ist für alle Organisatoren von Regionalmusiktagen obligatorisch!
Für das Engagement von Jury-Mitgliedern wurde vom Zürcher Blasmusikverband eine Übersicht der Honoraransätze erstellt (basierend auf den Empfehlungen vom SBV). Wir empfehlen, diese Ansätze so anzuwenden, um eine faire und gerechte Entschädigung von Jury-Mitgliedern sicherzustellen. Für weitere Vorlagen (Jury-Verträge, Bewertungsformulare, etc.) wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Für die Durchführung von Musikantentreffen mit Veteranenernennung wurde ein Merkblatt erstellt, das die wichtigsten Punkte festhält.
Wie oben beschrieben, werden Musikantentreffen finanziell von der ZKB unterstützt. Für die Verteilung der Beträge ist der ZBV zuständig, entsprechende Anträge müssen im Festjahr schriftlich beim Präsidium des ZBV eingereicht werden. Die Beurteilung und entsprechende Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung des ZBV-Vorstandes anlässlich seiner ordentlichen Sitzungen und nach einem internen Verteilschlüssel.
Wie bei jedem Sponsoring ist auch diese Unterstützung mit Verpflichtungen verbunden. U.a. bestehen seitens ZKB bestimmte Kommunikationsrechte, das Recht auf den Einsatz von Leih- und Verbrauchsmaterial (Bestellung via ZBV mit dem entsprechenden Formular), ein Werberecht vor Ort, Recht auf Branchenexklusivität, etc.. Die genauen Regelungen sind in einem Pflichtenheft festgehalten und sind zwingend einzuhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte je nach Themenbereich direkt an die unten bei "Kontakt" aufgeführten Personen.
Die Inanspruchnahme dieses Sponsoring und die Erfüllung der entsprechenden Pflichten ist für alle Organisatoren von Musikantentreffen obligatorisch!
Die Delegiertenversammlungen des ZBV, die Veteranentage der Veteranenvereinigung sowie die Kantonalmusikfeste sind offizielle Anlässe des Zürcher Blasmusikverbandes und unterstehen dem Patronat der ZKB. Die jeweiligen Organisatoren müssen sich deshalb ebenfalls an das Pflichtenheft bez. ZKB-Sponsoring halten.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an folgende Personen wenden: